Evangelische Landeskirche in Baden

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Die Evangelische Landeskirche in Baden ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Mitglied der Konferenz der Kirchen am Rhein. Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Karlsruhe.

Siegelmarken

Geschichte

Vorgeschichte bis 1817

Im Jahre 1556 führte der Markgraf von Baden-Durlach in seiner Markgrafschaft die Reformation im Sinne Martin Luthers ein.[3] Das Stafforter Buch, das 1599 in der Druckerei des Stafforter Schlosses gedruckt wurde, wird als Versuch des Markgrafen Ernst Friedrich von Baden-Durlach angesehen, die lutherische mit der calvinistischen Lehre zu versöhnen.[4] Unter seinem Nachfolger Georg Friedrich von Baden-Durlach wurde die alte lutherische Kirchenordnung von 1556 wieder voll in Kraft gesetzt.

Der jeweilige Markgraf, später der Großherzog von Baden war auch Oberhaupt der Landeskirche als „summus episcopus“, der jeweilige Herrscher vereinigte also die weltliche und die kirchliche Macht. Die bisherigen katholischen Bischöfe hatten keine Rechte mehr. Die benachbarte Markgrafschaft Baden-Baden führte zunächst ebenfalls die Reformation ein, hatte im Laufe der Geschichte mehrere Glaubenswechsel, blieb aber seit 1622 katholisch. 1771 wurden beide Linien unter Herrschaft von Baden-Durlach (wieder) vereinigt und künftig unter der Bezeichnung Markgrafschaft Baden geführt.

Mit der Markgrafschaft Baden wuchs auch das Gebiet der Badischen Landeskirche entsprechend an. 1803 wurde Baden Kurfürstentum und 1806 Großherzogtum und erreichte kurze Zeit später seine größte Ausdehnung, die bis 1945 Bestand hatte. Zum neuen Staatsgebiet kamen viele lutherische Gemeinden vom benachbarten Württemberg, aber auch reformierte Gemeinden – rechtsrheinische Gebiete der Kurpfalz – sowie katholische Gemeinden – vor allem aus Südbaden (Raum Freiburg). Der Großherzog war damit ab 1806 Oberhaupt von zwei protestantischen Kirchen, einer lutherischen Kirche (die alte Markgrafschaft Baden umfassend) und einer reformierten Kirche (vor allem die hinzugewonnenen Gebiete der Kurpfalz umfassend). Der Kurfürst und spätere Großherzog Karl Friedrich und sein Geheimer Hofrat Johann Nicolaus Friedrich Brauer bereiteten schon 1803 die Vereinigung der protestantischen Kirchen vor.

Vereinigte Landeskirche ab 1817

Von Seiten der Gemeinden wurde daher spätestens ab 1817 angeregt, beide Kirchen zu vereinigen. Diesem Wunsch wurde Rechnung getragen und 1821 erfolgte die Vereinigung beider Landeskirchen zur Vereinigten Evangelisch-protestantischen Kirche im Großherzogtum Baden. Die Unionssynode zur Vereinigung beider Landeskirchen in der evangelischen Stadtkirche in Karlsruhe begann am 2. Juli 1821 und endete am 26. Juli 1821 mit der Unterschrift aller Synodalen unter die Unionsurkunde. Die Union wurde vollzogen bei den Gottesdiensten in allen evangelischen Kirchen Badens am Reformationstag, 28. Oktober 1821. Die Vereinigung war damit nach der Evangelischen Kirche in Preußen von 1817 und der Vereinigten protestantisch-evangelisch-christlichen Kirche der Pfalz (Pfälzische Landeskirche) eine der ersten unierten Landeskirchen Deutschlands (Unierte Kirche) und nach der Pfalz wohl die zweite Kirche, in der eine Bekenntnisunion durchgeführt wurde.[5] In Preußen wurden beide Kirchen nur verwaltungsmäßig vereinigt; die einzelnen Gemeinden blieben meist ihrer bisherigen Tradition (lutherisch oder reformiert) treu, nur wenige wurden unierte Gemeinden.

Die Vereinigte Landeskirche in Baden erhielt einen Prälaten als „geistlichen“ Leiter der Landeskirche und einen „weltlichen“ Leiter, den „Direktor des Evangelischen Oberkirchenrats“. Am 5. September 1861 wurde die Verfassung geändert; danach erhielt der Direktor des Evangelischen Oberkirchenrats den Titel „Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats“.

Am Ende des Ersten Weltkriegs musste der Großherzog von Baden abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die Landeskirche verabschiedete daher am 24. Dezember 1919 eine neue Verfassung (in Kraft seit 4. April 1920), wonach der Prälat und der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats künftig die Kirche leiteten. Die Landeskirche gab sich dabei den geänderten Namen Vereinigte Evangelisch-protestantische Landeskirche Badens. Durch ein neues Gesetz vom 1. Juni 1933 wurde das Amt des Präsidenten und des Prälaten abgeschafft. Beide Funktionen übernahm künftig der Landesbischof. 1945 wurde wieder ein Prälatenamt eingeführt. Dies ist aber nicht zu verwechseln mit dem Amt des Prälaten bis 1933, da die Prälaten seit 1945 lediglich beratende, keine leitende Funktion mehr haben.

Bekenntnis

Als evangelische Kirche betrachtet die Badische Landeskirche ausweislich Abs. 2 des Vorspruches zu ihrer Grundordnung das in der Bibel bezeugte Wort Gottes als „alleinige Quelle und oberste Richtschnur ihres Glaubens, ihrer Lehre und ihres Lebens“ (sola scriptura) und lehrt, dass „das Heil allein aus Gnaden, allein im Glauben an Jesus Christus“ empfangen werde (sola gratia, sola fide). Sie bezeugt ihren Glauben im Gottesdienst mit dem Apostolischen Glaubensbekenntnis. Daneben bezieht sie sich auch auf das Bekenntnis von Nicäa und das athanasische Glaubensbekenntnis (Abs. 3).

Die Landeskirche „anerkennt […] namentlich und ausdrücklich das Augsburger Bekenntnis als das gemeinsame Grundbekenntnis der Kirchen der Reformation“ (Abs. 4). Als unierte Kirche anerkennt sie sowohl den (reformierten) Heidelberger Katechismus als auch den Kleinen Katechismus Luthers, wobei die differierenden Katechismusstücke zur Sakramentenauffassung durch die Unionsurkunde von 1821 als aufgehoben gelten.

Dort wird unter § 5 („Lehre“) festgestellt, dass sich zwischen reformierter und lutherischer Lehre – abgesehen vom Abendmahlsstreit – kein trennender Unterschied finde. Diese Frage wird anschließend in acht Katechismusstücken für die Badische Landeskirche beantwortet, „ohne jedoch damit in Hinsicht der besonderen Vorstellungen darin die Gewissen binden zu wollen“. So wird etwa (Frage 1) das Sakrament definiert als „eine heilige und kirchliche Handlung, gestiftet von unserm Herrn und Heiland Jesus Christus, in welcher uns unter sichtbaren Zeichen unsichtbare Gnaden und Güter dargestellt und gegeben werden“. Seit 2001 sind alle Getauften, also auch Kinder, nach entsprechender Vorbereitung zum Abendmahl zugelassen.

Die Evangelische Landeskirche „bejaht die Theologische Erklärung von Barmen als Schriftgemäße Bezeugung des Evangeliums gegenüber Irrlehren und Eingriffen totalitärer Gewalt“ (Abs. 5).


Text: Wikipedia

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