Amtsgericht Frankfurt am Main

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Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist ein hessisches Amtsgericht (AG) der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Frankfurt am Main.

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Geschichte

Nach der Annexion der freien Stadt Frankfurt durch Preußen war die bisherige Justizorganisation weitgehend übernommen worden. Erstinstanzliche Gerichte waren vor allem das Stadtamt, das Landamt und das Stadtgericht. Aufgrund der Reichsjustizgesetze wurde 1879 das Amtsgericht Frankfurt am Main geschaffen. Es war mit 17 Richterstellen das größte Amtsgericht im Bezirk des Landgerichtes Frankfurt am Main.[8] Zum 1. April 1895 wurde Bockenheim (aus dem Landkreis Hanau) nach Frankfurt eingemeindet. Gleichzeitig wurde das Amtsgericht Bockenheim aufgelöst und dessen Amtsgerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes Frankfurt zugeordnet.[9] Ab Herbst 1945 war das bisherige Amtsgericht Höchst eine eigenständige Abteilung des Amtsgerichtes Frankfurt und erhielt am 20. Juli 1947 uneingeschränkte Prozesskompetenz.[10]

Seinen Sitz hatte das Gericht bis zur Zerstörung im Zweiten Weltkrieg im 1888 erbauten Polizeipräsidiumsgebäude auf der Zeil. Nach dem Krieg wurden die dahinter gelegenen Gerichtsgebäude genutzt.


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