Wanzleben

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Stadt Wanzleben ist ein Ortsteil der Stadt Wanzleben-Börde im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.

Reklamemarken und Siegelmarken

Verzeichnis der sortierten Reklamemarken und Siegelmarken mit einem Bezug zu Wanzleben.

Geschichte

Wanzleben wurde 889 erstmals urkundlich erwähnt, als Arnolf von Kärnten das für das Stift Gandersheim eingeplante Gut Wanzleben verschenkte.[1] Anfangs ein Haufendorf, erhielt es 1376 durch den Magdeburger Erzbischof Peter das Stadtrecht. Wanzleben wuchs mit vier Stadtvierteln, vier Stadttoren und einer Stadtmauer, von der noch Reste vorhanden sind. Im Jahre 1438 errichtete die Stadt die „Blaue Warte“ im Westen und die „Weiße Warte“ im Südwesten der Stadt, die noch erhalten sind. Herzog Georg zu Mecklenburg belagerte 1550 erfolglos die Burg, die Stadt wurde jedoch zerstört. Seit 1680 gehörte die Stadt zum brandenburg-preußischen Herzogtum Magdeburg und lag im damaligen Holzkreis. Im Siebenjährigen Krieg (1756–1763) logierten und fouragierten französische Truppen im Dezember 1757 in Wanzleben, nahmen Geiseln und gaben sie nach Loskauf Ende Dezember frei. Am 29. Dezember 1757 schlug Herzog Ferdinand von Braunschweig-Wolfenbüttel sein Hauptquartier auf Schloss Wanzleben auf. Wieder mussten die Bürger für den Unterhalt sorgen. Der Ortsnamensbestandteil -leben ist dort erläutert.

Von 1816 bis 1994 war die Stadt Sitz des Landkreises Wanzleben. 1994 fusionierte der Landkreis Wanzleben mit dem Landkreis Oschersleben zum Bördekreis, der am 1. Juli 2007 im Landkreis Börde aufging. Mitte des 19. Jahrhunderts begann die Mechanisierung der Landwirtschaft. Der Wanzleber Pflug ermöglicht das Tiefpflügen im Zuckerrübenanbau. Die Drillmaschine ersetzt die Aussaat per Hand.

Am 1. Juli 1950 wurde die bis dahin eigenständige Gemeinde Schleibnitz eingegliedert.

Am 1. Januar 2010 schloss sich die bis dahin selbstständige Stadt Wanzleben mit den Gemeinden Bottmersdorf, Domersleben, Dreileben, Eggenstedt, Groß Rodensleben, Hohendodeleben, Klein Rodensleben und der Stadt Seehausen zur neuen Stadt Wanzleben-Börde zusammen.[2]

Am 1. Juli 2014 ist das neue Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. In dessen § 14 Abs. 2 wird den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, den Ortsteilen, die vor der Eingemeindung Städte waren, diese Bezeichnung zuzuerkennen.[3] Die Stadt Wanzleben-Börde hat von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Die diesbezügliche Änderung ihrer Hauptsatzung ist im Jahr 2015 in Kraft getreten. In den §§ 1 Abs. 2 und 16 Abs. 1 werden die Ortsteile und Ortschaften mit ihren amtlichen Namen aufgeführt.[4]


Text: Wikipedia

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